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Impressum

meinrefugium GmbH
St. Johannisried 2
8845 Studen SZ

+41 78 328 54 25
info@meinrefugium.ch

Handelsregisternummer: CH-130.4.029.501-1

Design und Umsetzung der Website: ROUTE STUDIO

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mein Refugium

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen und Leistungen

1.1. Vertrag

Der Vertrag zwischen Gast (Mieter) und Gastgeber (Mein Refugium) gilt nach schriftlicher Reservation (online auf der Webseite über Buchungstool oder per E-Mail) als definitiv. Die volle Zahlung ist innert 8 Tagen fällig. Kann bis dahin kein Zahlungseingang verbucht werden, sind die Gastgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ab dem Moment der schriftlichen Reservation gelten die Stornierungsbedingungen (unter 2.). Diese gelten auch bei Rücktritt durch die Vermieter wegen Nichtbezahlens des Gastes.

1.2. Leistungen

Die Leistungen der Gastgeber erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Der Gast soll die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit überprüfen. Weicht sie von der Buchungsan­frage ab, muss der Gast dies innert 3 Tagen mitteilen, ansonsten gilt der Inhalt der Bu­chungs­bestätigung als vertraglich vereinbart. Der Gast muss die vollen Leistungen (Miete, Extras, Kurtaxen/Tourismusabgaben) bezahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte (Kulinarik, Transport, etc).

1.3. Personenzahl / Raumnutzung

Der Gast darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Personenzahl die gemieteten Räume belegen. Die Belegung mit weiteren Personen/Kindern, z.B. Besuch von Gästen, bedarf der vorherigen Zustimmung der Gastgeber. Der Übernachtungspreis erhöht sich dementsprechend.

2. Stornierung

2.1. Stornierung

Kann der Gast die vereinbarte Reservierung nicht einhalten, meldet er dies umgehend schrift­lich (per E-Mail) an info@meinrefugium.ch. Die Stornierung wird erst durch die Bestätigung des Vermieters gültig. 

2.2. Stornierungskosten

Bis 3 Wochen vor Anreise kostenfrei, anschliessend (auch bei Nichtanreisen) wird die Gesamtsumme fällig.

2.3. Vertragsrücktritt

Die Gastgeber sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück­zutreten bzw. diesen ausser­or­dent­lich zu kündigen, wenn z.B.: 

  1. A) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht. 
  2. B) die Räume unter irreführender oder falscher Angabe gebucht wurden, z.B. in der Person des Gastes, bezüglich des Zwecks der Belegung oder das Mitbringen von Tieren. 
    C) der Hausfrieden anderer Gäste / Nachbarn gestört oder das Ansehen des Anbie­ters in der Öffentlichkeit gefährdet wird, ohne dass dies den Betroffenen zuzurechnen ist.

Die Gastgeber haben den Gast von der Ausübung der Kündigung mit Angabe des Grun­des unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schaden­er­satz. Der Gast hat alle von ihm zu vertretenden Schäden zu bezahlen.

3. Hausordnung

3.1. Mein Refugium wird in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben.

3.2. Beanstandungen: sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvoll­ständig sein, müssen dies die Gäste unverzüglich der Gästebetreuerin mitteilen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in gutem Zustand übergeben.

3.3. Sorgfältiger Gebrauch vom Refugium: die Mieter verpflichten sich, das Refugium mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausord­nung einzuhalten & Rücksicht gegenüber Nachbarn zu nehmen. 

3.4. Mein Refugium ist ein Nichtraucherhaus. Innerhalb der Räume gilt striktes Rauch­ver­bot. Das Refugium darf grundsätzlich nur im Eingangsbereich / Garderobe mit Schuhen betreten werden. Ansonsten nur mit Hausschuhen.

3.5. Die Gäste müssen bei Verlassen alle Fenster schliessen und die Türen abschliessen, sowie alle Lichter ausschalten. Gewitter können innert Stunden auftreten. Schäden werden vollumfänglich verrechnet. 

3.6. Die Gastgeber haben bei Reparaturen oder Gefahr ein Zutrittsrecht zum Refugium und werden den Gast vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nicht möglich (der Gast ist z.B. telefonisch nicht erreichbar oder Notfall). Auf die Gäste wird angemessene Rücksicht genommen.

4. Ankunft und Abreise

4.1. Ankunft: Mein Refugium kann grundsätzlich ab 15.00 Uhr bezogen werden. Die Abreise erfolgt in der Regel bis 11:00 Uhr. Frühere oder spätere Anreisen sind nach Möglichkeit und nur in vorgängiger Rücksprache möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie mit unseren Informa­tionen per E-Mail vor Ihrer Anreise.

4.2. Erscheint der Gast am Anreise- / ersten Ferientag nicht, gilt der Vertrag als storniert. Es gelten die Stornierungsgebühren.

4.3. Der Gast muss den Gastgebern bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

4.4. Abreise: Unsere Gäste reisen normalerweise bis 11.00 Uhr ab. Eine spä­tere Abreise kann nur in vorheriger Absprache erfolgen.

4.5. Schlüssel: Schlüssel und oder elektronische Zutrittsmedien deponieren unsere Gäste bei Abreise ausschliesslich im dafür vorgesehenen Schlüsselkasten vom Refugium.

4.6. Bei Schlüsselverlust hat der Gast den Schadensersatz für deren Neuherstellung und den Einbau aller neuer Schlösser zu leisten.

4.7. Allfällige Mehraufwände des Reinigungspersonales, Mängelbehebung, werden nach Aufwand verrechnet.

5. Zusatzleistungen

5.1 Getränke (Weinkühler) und Snacks

Der Gast bezahlt die Kosten für konsumierte Getränke und Snacks während seinem Aufenthalt gemäss vorliegender Menukarte bar oder per Twint, für Barzahlungen wird ebenfalls bei Abreise der Schlüsselkasten genutzt.

5.2 externe Zusatzleistungen (Massagen, Therapien und Event’s)

Externe Zusatzleistungen aus unserem Angebot werden direkt dem jeweiligen Anbieter bezahlt, eine vorgängige Buchung wird organisatorisch ausdrücklich empfohlen.

6. Haftung

6.1. Die Gastgeber stehen für ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfül­lung ein. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn oder deren Mitbenützer verursacht wurden und ist dafür ersatzpflichtig. Allfällig gemachte Schäden muss der Gast bitte umgehend den Gastgebern per E-Mail melden. Nichtgemeldete Schäden oder fehlende Gegen­stände werden dem Gast voll in Rechnung gestellt. Das Verschulden wird vermutet.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslich schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Mein Refugium GmbH.

Unteriberg, Juni 2024